Aufgrund von unnötigem und ohrenbetäubendem Handyklingeln während des Spielbetriebs wäre bei regelkonformem Durchgreifen laut Reglement eine “Gelbe Karte” fällig, die einen Punktabzug in der Meisterschaft zur Folge hätte.Strafmildernd wirkt sich jedoch aus, dass der Spielbeginn spontan auf 19.50Uhr vorverlegt wurde. Demnach wäre der Vorfall (gegen 20Uhr geschehen) bei normaler Anfangszeit außerhalb der offiziellen Spielbetriebszeit erfolgt und nicht strafrechtlich gewesen.
Die FIS verhängt in diesem Fall unter Berücksichtigung aller Umstände eine Geldstrafe von 2 € und eine Bewährungsstrafe von 2 Spieltagen.
Sollte der Spieler sich in dieser Bewährungszeit Weiteres zu schulden kommen lassen, wird er mit sofortiger Wirkung mit der “Gelben Karte” belastet und 1 Punkt Abzug in der Meisterschaftswertung der laufenden Saison. Das Urteil ist ab sofort rechtskräftig.
Paris, 15. April 2009
FIS.
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Bei dem ganzen Spökes den dieser Spieler fabriziert,kann sich ja jeder vorstellen was passiert.Liebe FIS Gesellschaft,lasst euch nicht von falschen Tränen erweichen.
Da hat er wahrscheinlich wieder seinen Hundeblick aufgesetzt.